Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21 (20 Js 208/19)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,53355
LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21 (20 Js 208/19) (https://dejure.org/2022,53355)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 09.06.2022 - 31 Ns 97/21 (20 Js 208/19) (https://dejure.org/2022,53355)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 09. Juni 2022 - 31 Ns 97/21 (20 Js 208/19) (https://dejure.org/2022,53355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,53355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • wz.de (Pressemeldung, 07.09.2022)

    Wuppertals Ex-Dezernent Panagiotis Paschalis freigesprochen

Sonstiges

  • wuppertaler-rundschau.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 09.09.2023)

    Paschalis-Freispruch jetzt vom OLG bestätigt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (Senat, BGHZ 132, 13 [21] = NJW 1996, 1131; NJW 1994, 2614 = VersR 1994, 1120 [1121]; NJW 2005, 279 = VersR 2005, 277 [279]).

    So dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen und als unrichtige Tatsachenbehauptung untersagt werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gem. Art. 5 I GG fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (vgl. Senat, NJW 1997, 2513 = VersR 1997, 842 [843]; NJW 2005, 279 = VersR 2005, 277 [279]; NJW 2009, 915 Rdnr. 12).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage wird dies nur selten vorliegen und eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, O, 3016 ).

  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu der Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung u.a. mit Beschluss vom 24.07.2013, 1 BvR 527/13, Rn. 18, Folgendes ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 24.07.2013, 1 BvR 527/13, Rn. 21, ist der Begriff der Schmähkritik vor dem Hintergrund, dass es nach der verfassungsrechtlichen Systematik bei im Einzelfall gegenüberstehenden Grundrechtspositionen grundsätzlich einer Abwägung zwischen diesen verschiedenen Grundrechtspositionen unter Berücksichtigung aller wesentlicher konkreter Umstände bedarf, eng definiert.

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
    Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ).

    Denn anders als bei Meinungen im engeren Sinne, bei denen insbesondere im öffentlichen Meinungskampf im Rahmen der regelmäßig vorzunehmenden Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem Rechtsgut, in deren Interesse sie durch ein allgemeines Gesetz wie den §§ 185 ff. StGB eingeschränkt werden kann, eine Vermutung zugunsten der freien Rede gilt, gilt dies für Tatsachenbehauptungen nicht in gleicher Weise (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 90, 241 ).".

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
    Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ).

    Denn anders als bei Meinungen im engeren Sinne, bei denen insbesondere im öffentlichen Meinungskampf im Rahmen der regelmäßig vorzunehmenden Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem Rechtsgut, in deren Interesse sie durch ein allgemeines Gesetz wie den §§ 185 ff. StGB eingeschränkt werden kann, eine Vermutung zugunsten der freien Rede gilt, gilt dies für Tatsachenbehauptungen nicht in gleicher Weise (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 90, 241 ).".

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
    Im Übrigen unterliegen die erhobenen Vorwürfe der Überprüfung in einem mit rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien ausgestatteten Ermittlungsverfahren, dem sich jeder betroffene Staatsbürger bei Vorliegen des Verdachts einer strafbaren Handlung stellen müsse (BVerfG, Beschluss vom 25.02.1987, 1 BvR 1086/85, NJW 1987, 1929).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
    Die Grenze liegt bei "wissentlich unwahren" oder "leichtfertig unhaltbaren" Äußerungen (u.a. BVerfG Beschl. v. 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 28.06.2016 - 1 BvR 3388/14

    Die Gerichte müssen bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung eine

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
    Denn das Bundesverfassungsgericht stellt selbst bei möglicherweise unwahren Tatsachenbehauptungen - hier lag eine solche nicht vor (s.o.) - bei Anwendung des § 193 StGB darauf ab, dass die in Rede stehende Behauptung denjenigen, die sie aufstellen oder verbreiten, so lange nicht untersagt werden kann, wie sie im Vorfeld hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt haben (BVerfG, Beschluss vom 28.06.2016, 1 BvR 3388/14, Rn. 20 - "Doping in der DDR" - m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11

    Äußerungen im Gerichtsverfahren

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
    Aus diesen Gründen müsse der Anzeigende im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren grundsätzlich das vorbringen dürfen, was er nach seinem Ermessen zur Aufklärung der Sache für erforderlich halte (BGH, Urteil vom 28.02.2012, VI ZR 79/11, Rn. 8).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2732/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
    Mit Beschluss vom 29.06.2016, 1 BvR 2732/15, Rn. 12, hat das Bundesverfassungsgericht dies wiederholt und dabei noch wie folgt ergänzt:.
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06

    Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • VG Düsseldorf, 18.01.2019 - 26 K 12660/17

    Wuppertaler Stadtrat durfte Beigeordneten abberufen

  • LG Bochum, 20.06.2018 - 13 O 13/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht